Die Bildungskarenz muss mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart sein. Als Arbeitnehmer:in oder freie Dienstnehmer:in vereinbaren Sie eine Freistellung von der Arbeit und ergreifen eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme. Während der Bildungskarenz besteht Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Zusätzlich zu dieser finanziellen Unterstützung gibt es weitere staatliche Fördermöglichkeiten, je nach Wohnort in Österreich. Erfahren Sie hier alles zur bundeslandspezifischen Bildungsförderung (Stand 2024).

Bildungsförderung in Oberösterreich

Bildungskonto OÖ

Berufsbezogene Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Umorientierung wird im Rahmen des Bildungskontos OÖ gefördert. So soll die Arbeitsplatzsicherheit gefördert werden, allerdings besteht kein Rechtsanspruch.

Die Voraussetzungen für das Bildungskonto OÖ

  • Förderbar sind Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
  • Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dem Qualitätsrahmen in der Erwachsenenbildung entsprechen, dieser muss in OÖ anerkannt sein (z.B. Ö-Cert).

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Arbeitnehmer:innen mit aufrechten Dienstverhältnis, freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Arbeitssuchende oder Personen, die Notstandshilfe beziehen.
  • Frauen, die nach der Elternkarenz wieder in die Arbeitswelt einsteigen wollen und beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind.
  • Personen, die gerade Kinderbetreuungsgeld beziehen.
  • Ein-Personen-Unternehmer:innen und Kleinunternehmer:innen (mit max. 5 Beschäftigten).

Was wird gefördert?

Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen gefördert, hierbei sind jedoch Umschulungen i.S.d. AMS ausgenommen:

  • Zeitraum der Weiterbildung: 2023 bis 2026; Stichtag ist der Kursstart der Weiterbildung
  • Antrag der Förderung: Bis spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung
  • Höhe der Förderung: Hier gibt es diverse Möglichkeiten. Weitere Details finden Sie hier.
    1. Grundsätzlicher Fördersatz: Übernahme von 30% der Kurskosten, dies entspricht max. 2.200 € pro Person
    2. Erhöhter Fördersatz: Übernahme von 60% der Kurskosten, dies entspricht max. 4.200 € pro Person

Formular für Bildungskonto OÖ

Der Antrag auf Förderung muss spätestens sechs Monate nach dem Kursende der Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Abschlussprüfung erfolgen. Die Beantragung erfolgt über das Land Oberösterreich. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

Bildungskarenz Plus OÖ

Diese Förderung zielt darauf ab, die Arbeitsplatzsicherheit in Oberösterreich zu erweitern. Arbeitnehmer:innen sollen sich mit einer gezielten Bildungsmaßnahme neue Qualifikationen aneignen und mit neuen Kenntnissen zum Unternehmen zurückkehren. Förderungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz in Österreich (iSd § 1 UGB). Wenn Arbeitnehmer:innen durch Bildungskarenz Plus OÖ gefördert werden, übernimmt der Betrieb die Kurskosten (Anfahrtskosten oä. sind selbst zu entrichten).

Bildungskarenz OÖ: Wer kann die Förderung erhalten?

  • Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
  • Personen, die die Voraussetzung für die Bildungskarenz erfüllen und eine Bildungskarenz-Vereinbarung haben.
  • Personen, die Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben, in Folge dessen wird dieses vom AMS OÖ bezogen.

Was wird gefördert?

Es werden berufsbezogene Weiterbildungen gefördert:

  • Zeitraum der Weiterbildung: 01. Jänner 2024 – 31. Dezember 2026 (bis 31.12. 26 muss die Weiterbildung auch abgeschlossen sein)
  • Dauer der Weiterbildung: 2-12 Monate (Bildungskarenz kann auch in Teilen konsumiert werden, ein Teil muss jedoch mindestens zwei Monate dauern)
  • Bezug von Weiterbildungsgeld: Während der Weiterbildung erhalten Sie Weiterbildungsgeld vom AMS OÖ
  • Höhe der Förderung: Übernahme von max. 50% der Kurskosten, dies entspricht max. 3.000 € pro Person (Der Betrag wird direkt auf das Konto des Unternehmens überwiesen)

Formular für Bildungskarenz Plus OÖ

Der Antrag auf Förderung muss vor der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Die Beantragung erfolgt über das Wirtschaftsportal Oberösterreich. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Mehr zur Förderung.

bildungsfoerderung-oesterreich

Bildungsförderung in Wien

WAFF Bildungskonto

Diese finanzielle Förderung soll Wienerinnen und Wiener bei der Aus- und Weiterbildung, dem Lehrabschluss, der Matura oder Berufsreifeprüfung unterstützen. Förderungsempfänger sind Beschäftigte und Arbeitssuchende. Gefördert werden berufliche Aus- und Weiterbildungen nur, wenn der Kurs-Anbieter vom waff anerkannt ist. Die Kurskosten müssen mind. 150 € betragen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist der Antragsteller oder die Antragstellerin mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet. Die Comeniusakademie ist anerkannter waff Kurs-Anbieter.

Bildungskonto für alle Wiener:innen – bis zu 300€

  • Förderung ohne Einkommensobergrenze.
  • Diese Förderung erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die nach ASVG beschäftigt sind oder in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit sind oder in Elternkarenz sind oder neue Selbstständige (versicherungspflichtig nach § 2 (1) Zif. 4 GSVG) sind.
  • Diese Förderung erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die beim AMS Wien arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet bzw. vorgemerkt sind oder Mindestsicherung beziehen.
  • Selbstständige, Beamt:innen, Studierende, Pensionist:innen, Schüler:innen und Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS sind von der Förderung ausgenommen.
  • Die Höhe der Förderung sind max. 300 € pro Person (gilt nur für Kurs- und Prüfungskosten).

Online-Antrag Bildungskonto Wien

Die Beantragung und Gewährung erfolgt über den waff. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die oder der Antragsteller:in Wien gemeldet ist (Hauptwohnsitz). Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Kursende bzw. Abschlussprüfung erfolgen. Mehr zur Förderung.

Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung – bis zu 2.000 €

  • Förderung mit Einkommensobergrenze von 2.500 € netto im Monat.
  • Diese Förderung erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die nach ASVG beschäftigt sind oder in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit sind oder in Elternkarenz oder in Hospizkarenz sind oder neue Selbstständige (versicherungspflichtig nach § 2 (1) Zif. 4 GSVG) sind.
  • Selbstständige, Beamt:innen, Studierende, Pensionist:innen, Schüler:innen und Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS sind von der Förderung ausgenommen.
  • Höhe der Förderung sind max. 2.000 € pro Person (gilt nur für Kurs- und Prüfungskosten)
    • bis 1.800 € Netto-Einkommen: 50 % der Kurskosten
    • bis 2.200 € Netto-Einkommen: 40 % der Kurskosten
    • bis 2.500 € Netto-Einkommen: 30 % der Kurskosten

Online-Antrag Bildungskonto Wien

Die Beantragung und Gewährung erfolgt über den waff. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die oder der Antragsteller:in in Wien gemeldet ist (Hauptwohnsitz). Der Antrag muss vor Kursbeginn erfolgen, allerdings wird eine Toleranzzeit von 4 Wochen nach Kursbeginn gewährt, um einen Antrag einzubringen. Mehr zur Förderung.

Bildungskonto für höhere Abschlüsse – bis zu 3.000 €

  • Förderung mit Einkommensobergrenze von 2.500 € netto im Monat.
  • Diese Förderung erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die nach ASVG beschäftigt sind oder in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit sind oder in Elternkarenz  oder neue Selbstständige (versicherungspflichtig nach § 2 (1) Zif. 4 GSVG) sind.
  • Diese Förderung richtet sich an Personen, die einen Lehrabschluss, Matura, Meisterprüfung absolvieren bzw. nachholen möchten.
  • Selbstständige, Beamt:innen, Studierende, Pensionist:innen, Schüler:innen und Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS sind von der Förderung ausgenommen.
  • Höhe der Förderung sind max. 3.000 € pro Person (gilt nur für Kurs- und Prüfungskosten)
    • bis 1.800 € Netto-Einkommen: 50 % der Kurskosten
    • bis 2.200 € Netto-Einkommen: 40 % der Kurskosten
    • bis 2.500 € Netto-Einkommen: 30 % der Kurskosten

Online-Antrag Bildungskonto Wien

Die Beantragung und Gewährung erfolgt über den waff. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die oder der Antragsteller:in Wien gemeldet ist (Hauptwohnsitz). Der Antrag muss vor Kursbeginn erfolgen, allerdings wird eine Toleranzzeit von 4 Wochen nach Kursbeginn gewährt, um einen Antrag einzubringen. Mehr zur Förderung.

Bildungsförderung in Niederösterreich

NÖ Bildungsförderung

Die niederösterreichische Bildungsförderung zielt darauf ab, Arbeitsplätze zu sichern. Das Land NÖ will Beschäftigte dabei unterstützen berufliche Weiterbildungen zu absolvieren, um die Qualifikationen und Kenntnisse zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass eine berufsspezifische Bildungsmaßnahme bei einem anerkannten und zertifizierten Kurs-Anbieter ergriffen wird. Die Comeniusakademie ist eine zertifizierte Anlaufstelle für Erwachsenenbildung (Ö-Cert, Cert-NÖ).

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich (vor Kursbeginn seit mind. 6 Monaten).
  • Personen, die sich während der Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  • Förderbar sind Arbeitnehmer:innen, Arbeitnehmer:innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Arbeitnehmer:innen in der Bildungskarenz, Frauen oder Männer, die nach höchstens 5 Jahre nach Ende der Karenzzeit wieder in die Arbeitswelt einsteigen wollen und keine Leistungen vom AMS NÖ erhalten (haben); Deutschkenntnisse müssen einem Mindestniveau von B1 entsprechen.
  • Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dem Qualitätsrahmen in der Erwachsenenbildung entsprechen, dieser muss in NÖ anerkannt sein (z.B. Ö-Cert).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Ab der ersten Antragstellung können innerhalb von drei Jahren maximal 2.500 € Förderung ausgezahlt werden.

    • bis 1.500 € Brutto-Einkommen: 80 % der Kurskosten
    • bis 2.000 € Brutto-Einkommen: 60 % der Kurskosten
    • bis 3.000 € Brutto-Einkommen: 40 % der Kurskosten
    • bis 4.000 € Brutto-Einkommen: 20 % der Kurskosten

Online-Antrag NÖ Bildungsförderung

Der Antrag auf Förderung kann vor der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen, frühestens 13 Wochen davor, allerdings muss der Antrag bis 2 Wochen nach dem Kursbeginn eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über das Amt der NÖ Landesregierung. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Mehr zur Förderung.

Bildungsförderung in Kärnten

Bildungsförderung Kärnten

Das Land Kärnten fördert berufliche Weiterbildung, um bestehende Arbeitsplätze abzusichern. Personen, die berufsbezogene Aus- und Weiterbildung in Anspruch nehmen, sollen durch die Bildungsförderung finanziell unterstützt werden. Ziel der Weiterbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung und/oder berufliche Umorientierung sein. Bildungsmaßnahmen werden nur vom Land Kärnten gefördert, wenn der Kursanbieter vom Land Kärnten anerkannt ist. Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert. Die Comeniusakademie ist ein anerkannter Bildungsträger (Ö-Cert).

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Mehr dazu finden Sie hier. Ab der ersten Antragstellung kann innerhalb von fünf Jahren maximal 2.500 € Förderung ausgezahlt werden.

Online-Antrag Kärnten Bildungsförderung

Der Antrag auf Förderung kann frühestens mit Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen, allerdings muss der Antrag bis 6 Monate nach dem Kursabschluss eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über das Land Kärnten. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

Bildungsförderung in Burgenland

Qualifikationsförderung Burgenland

Mithilfe der Qualifikationsförderung fördert das Land Burgenland berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer:innen. So sollen sie den raschen Veränderungen der Wirtschaftslandschaft gerecht werden. Bildungsmaßnahmen werden nur vom Land Burgenland gefördert, wenn der Bildungsanbieter vom Land Burgenland anerkannt ist. Die Comeniusakademie ist ein anerkannter Bildungsanbieter (Ö-Cert).

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Förderung mit Einkommensobergrenze von 3.670 € brutto im Monat; bei Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen: Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind.
  • Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland.
  • Arbeitnehmer:innen, die eine Zusatzqualifikation erhalten oder sich beruflich umorientieren wollen.
  • Personen, die arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet sind und 8 Monate nach dem Ende der Bildungsmaßnahme bzw. Abschlussprüfung eine Beschäftigung nachweisen können.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen und der Art der Bildungsmaßnahme. Mehr zur Förderhöhe erfahren Sie hier.

Online-Antrag Burgenland Qualifikationsförderung

Für die Antragstellung benötigen Sie den Zugriff zu ID Austria. Der Antrag auf Förderung muss spätestens vier Monate nach dem Kursabschluss eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über das Amt der burgenländischen Landesregierung. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

Bildungsförderung in Salzburg

Salzburger Bildungsscheck

Die Bildungsförderung in Salzburg erfolgt durch den Salzburger Bildungsscheck und unterstützt Sie finanziell bei berufsorientierter Aus- und Weiterbildung. Damit das Land Salzburg die Förderung auch gewähren kann, muss die gewählte Bildungseinrichtung bestimmte Qualitätskriterien im Rahmen der Erwachsenenbildung erfüllen. Die Comeniusakademie ist ein anerkannter Bildungsträger (Ö-Cert).

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Förderbar sind Personen mit Hauptwohnsitz in Salzburg (bereits zu Kursbeginn), die nach ASVG beschäftigt sind (d.h. Sie verdienen über der Geringfügigkeitsgrenze).
  • Förderbar sind Personen, die alle Fördervoraussetzungen für Bildungskarenz bzw. Betreuungskarenz erfüllen.
  • Förderbar sind selbstständig Beschäftigte, die maximal fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen.
  • Förderbar sind Studierende, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben.

Deutschkurse bzw. andere Sprachkurse sind auch förderbar. Es gelten einige zusätzliche Ausnahmen zur Bildungsförderung, mehr dazu finden Sie hier. Mehr zur Förderhöhe erfahren Sie hier.

Was wird gefördert?

Das Land Salzburg fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen, die von Bildungsträgern angeboten werden, die ein Qualitätszertifikat vorweisen können. Online-Kurse werden dann gefördert, wenn danach eine Prüfung absolviert wird. Mit einigen Kursen der Comeniusakademie haben Sie die Möglichkeit eine externe Prüfung abzulegen, z.B. Buchhaltung Basis oder Buchhaltung – Zertifizierte Fachfrau/-mann.

Online-Ansuchen Bildungsscheck Salzburg

Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kursabschluss bzw. nach der erfolgreichen Kursprüfung eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über das Land Salzburg. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Auf die Gewährung der staatlichen Förderung haben wir als Bildungseinrichtung keinen Einfluss, informieren Sie sich zusätzlich an der zuständigen Stelle.

Weitere Ressourcen und Informationen

Bildungskarenz
Weiterbildungsgeld berechnen
Bildungskarenz nach Elternkarenz
Bildungskarenz freie Dienstnehmer
Bildungskarenz OÖ Rechner
Bildungskarenz Lehrer OÖ