Bildungskarenz-Garantie100% kompatibel mit den neuen Anforderungen an die Bildungskarenz (seminaristischer Anteil) Kontakt aufnehmen
Voraussetzungen, Tipps & Wissenswertes vom österreichischen Bildungsexperten
Die Gründe für eine Bildungskarenz sich vielfältig und oft individuell. Die häufigsten Gründe unserer Teilnehmer:innen haben wir dennoch hier zusammengefasst:
Sie nehmen Ihre Weiterbildung in die Hand und zeigen so, dass Sie mit Eigeninitiative beruflich am Ball bleiben. Abgesehen davon kehren Sie mit neuen Qualifikationen in die Arbeitswelt zurück.
Sie schaffen sich zeitlichen Freiraum für eine berufliche Weiterbildung oder absolvieren Ihren Schul- oder Studienabschluss.
Der Ort, an dem Sie lernen ist unerheblich. Die Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausland ist ebenso möglich wie ein ortungebundener Fernlehrgang.
Für Ihre Firma entstehen außerdem keine Kosten. Sie erhalten Weiterbildungsgeld, das vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt wird.
Bleiben Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für Ihre Firma tätig. Sie halten so Kontakt zum Unternehmen und dessen Entwicklungen.
Mit dem Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sind Sie übrigens voll sozialversichert. Sie sind kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.
Arbeitgeber-Vereinbarung: Sie haben mit Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbart (nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG - oder einer gleichartigen gesetzlichen Bestimmung). Idealerweise suchen Sie 3 Monate vor dem gewünschten Start das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Sie können Ihre Bildungskarenz von maximal 12 Monate innerhalb von 4 Jahren konsumieren. Darüber hinaus können Sie aus folgenden Varianten wählen:
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zu allen Kombinationsmöglichkeiten bei der regionalen Geschäftsstelle Ihres Arbeitsmarktservice.
Bitte beachten Sie: Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss dem Vorhaben zustimmen.
Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sie am schnellsten & ohne Umwege starten können.
Im Grunde haben Sie viele Möglichkeiten. Sie können z.B. Schul- und Studienabschlüssen nachholen, Fremdsprachen neu lernen oder Ihre vorhandenen Kenntnisse verbessern. Sie können vollkommen neue Qualifikationen erwerben. Die Ausbildungen müssen nicht unbedingt mit Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden.
Sie sind frei in der Auswahl Ihres Bildungszieles: Ob Sie ein Sprache neu lernen wollen, oder Sie z.B. Ihren Lehrabschluss nachholen möchten.
Es muss eine klare Abgrenzung zu Hobby- und Freizeitkursen geben. Durch Einzelfallprüfungen können auch Weiterbildungen, die nicht ganz klar abgrenzbar sind, für das Weiterbildungsgeld anerkannt werden.
Beispiel: Bei einer Assistentin der Geschäftsführung wird ein Kurs über Aromatherapie vermutlich nicht anerkannt werden. Für eine Krankenpflegerin, die sich einschlägige Qualifikationen damit aneignet, kann die Entscheidung schon anders ausfallen.
Sie haben die gesetzliche Möglichkeit, direkt im Anschluss an Ihre Elternkarenz bis zu zwölf Monate in Bildungskarenz zu gehen, wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Ihren Plänen zustimmt.
Der ideale Zeitpunkt für ein Gespräch mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ist 3 Monate vor Ablauf Ihrer geplanten Elternkarenz, die meist mit dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes zusammenfällt.
Voraussetzung ist aber, dass die Bildungskarenz unmittelbar nach dem letzten Auszahlungstag des Kinderbetreuungsgeldes beginnt und der Lehrgang tatsächlich stattfindet.
Online-Kurse und Fernlehrgänge bieten die ideale Möglichkeit täglich mit der Bildungsmaßnahme zu starten.
Zum Beispiel: Ihr letzter Tag des Kinderbetreuungsgeldes ist Samstag, der 12.10.2024. So muss in diesem Fall die Bildungskarenz am Sonntag, den 13.10.2024 beginnen.
Bildungskarenz nach der Elternkarenz, eine Win-Win-Situation: Für die Firma fallen in dieser Zeit keine Personalkosten an, Sie können sich weiterbilden und Ihre Kinderbetreuung sicherstellen.
Fernlehre ist als bewährte Methode anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
Unsere Kurse entsprechen den aktuellen Vorgaben! Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Lehrgangsdauern finden Sie hier.
Hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ihre/seine Zustimmung erteilt, können Sie beim AMS Weiterbildungsgeld beantragen. Anträge, egal ob elektronisch oder persönlich eingebracht, können erst 21 Tage vor Beginn bearbeitet werden.
Das Weiterbildungsgeld richtet sich nach dem fiktiven Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes lässt sich sogar online berechnen.
Sie sind vollversichert und für Ihre Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber entstehen keine Kosten. In der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2024: € 518,44) können Sie dazuverdienen, auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Weiterbildung mit sozialer Absicherung: Frühestens ab dem Tag der Antragsstellung erhalten Sie das Weiterbildungsgeld, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, Sie vereinbaren die Bildungskarenz mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Das AMS genehmigt und zahlt das Weiterbildungsgeld aus. Dabei wird geprüft, ob Sie die Voraussetzung sozialversicherungsrechtlicher Art haben und ob Sie keinen Hobbykurs machen. Wir stellen eine Bildungskarenz-Garantie für Sie aus.
Sie benötigen in der Regel dafür die Bestätigung der verbindlichen Anmeldung, die Bestätigung der Bezahlung der Weiterbildungsmaßnahme und die Bestätigung des geplanten Lernaufwandes in Wochenstunden. All diese Bestätigungen bekommen Sie von uns.
Sie erhalten von uns die notwendige Bestätigung für das Arbeitsmarktservice nach Bezahlung der Rechnung per Mail.
Ja. Kündigt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, dann läuft die Bildungskarenz, wie ursprünglich vereinbart weiter. Das Weiterbildungsgeld wird weiter ausbezahlt. Nur bei einer Kündigung des Dienstnehmers oder der Dienstnehmerin endet die Bildungskarenz mit dem Ende des Dienstvertrags.
Unser hochwertiges Kursangebot ist zu 100% in der Fernlehre zu absolvieren und erfordert keine physische Präsenz. Alle unsere Kurse sind mit den AMS-Anforderungen kompatibel. Hier geht es zu unserem Kursprogramm.
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