Seit 2011 besteht nun auch für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerin die Möglichkeit eine Weiterqualifizierung im Rahmen einer Bildungskarenz. Wir haben für Sie das wichtigste zum Thema Bildungskarenz für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zusammengefasst:

Bildungskarenz für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Die Bildungskarenz kann über eine Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr innerhalb von vier Jahren zu absolviert werden. Sie haben die Möglichkeit die Bildungskarenz aufzuteilen, dabei muss ein Teil mindestens zwei Monate dauern. Für diese Berufsgruppen gelten zusätzlich diese Voraussetzungen:

  • Sie waren mindestens ununterbrochen sechs Monate als freie:r Dienstnehmer:in beschäftigt.
  • Sie haben als freie:r Dienstnehmer:in Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Die Bildungskarenz ist mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Wichtig! Achten Sie bei der Kursauswahl unbedingt auf die Bildungskarenz-Garantie. Wenn der benötigte Nachweis nicht erbracht wird oder Sie einen Freizeitkurs belegen, wird die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes eingestellt oder erst gar nicht genehmigt.

Bildungskarenz für freie Dienstnehmer

Bildungskarenz für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen: Welche Weiterbildungen dürfen absolviert werden?

Während der Bildungskarenz dürfen keine Hobbykurse belegt werden, Sie können Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen verbessern oder sich umorientieren. Nutzen Sie die Bildungskarenz als Chance. Allerdings gelten folgenden Voraussetzungen für den Nachweis:

  • Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 Wochenstunden oder mindestens 16 Stunden pro Woche (falls keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 7 Jahren bestehen)
  • Bildungsnachweis Studium: Nachweis von Prüfungen über 4 Semester-Wochenstunden (bzw. 8 ECTS pro Semester)

Schritt für Schritt in die Bildungskarenz

Gelangen Sie ohne unnötige Umwege zur Bildungskarenz, wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie zusammengestellt. Diese können Sie hier nachlesen.