Der Grundwehrdienst beim österreichischen Bundesheer ist die gesetzlich vorgeschriebene Wehrdienstleistung für wehrpflichtige Männer. Mit dem Grundwehrdienst leisten Staatsbürger:innen ihren Beitrag zur Landesverteidigung. Angehende Rekrut:innen durchlaufen eine mehrwöchige Basisausbildung (Basisausbildung) und erhalten während ihres Dienstes passende Bundesheer-Bekleidung (Uniformen und Ausrüstung). In diesem Artikel erläutern wir alle relevanten Punkte: Dauer und Ablauf des Grundwehrdienstes, die bereitgestellte Bekleidung, Voraussetzungen inklusive Untauglichkeit sowie die Vergütung.
- Alles Wichtige auf einen Blick
- Wer muss Grundwehrdienst leisten?
- Dauer und Ablauf
- Ausbildung und Ablauf
- Dienstbekleidung und Ausrüstung
- Vergütung und Geldleistungen
- Untauglichkeit und Befreiung
- FAQ – Häufige Fragen zum Grundwehrdienst
- Quellen
- Weitere Artikel
Alles Wichtige auf einen Blick
Die wichtigsten Eckdaten zum Grundwehrdienst im österreichischen Bundesheer sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Aspekt | Beschreibung |
---|---|
Wehrpflichtige | Grundwehrdienst leisten alle männlichen österreichischen Staatsbürger ab 18 Jahren; Frauen können freiwillig dienen. |
Dauer | Gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes: sechs Monate |
Ausbildung | Basisausbildung (ca. 8 Wochen) mit militärischen Grundfertigkeiten, dann Spezialisierung und Ausbildung in Einheit. |
Bekleidung | Alle Soldat:innen erhalten kostenfrei Dienstbekleidung vom Bundesheer (Tarnuniformen, Marschanzug, Ausgehanzug, Stiefel etc.). |
Vergütung | Monatliche Grundvergütung 317,11 € plus Dienstgradzulagen ab Gefreiter bzw. Korporal |
Untauglichkeit | Wer medizinisch/psychologisch als untauglich eingestuft wird, ist vom Wehrdienst befreit |
Wer muss Grundwehrdienst leisten?
In Österreich gilt allgemeine Wehrpflicht für männliche Staatsbürger (Alter 18–50). Nach positiver Stellung (Eignungstest) werden junge Männer zum Grundwehrdienst einberufen. Studenten können Dienst aufschieben, es gibt Regeln für Höhererückstellung. Frauen können freiwillig den Grundwehrdienst leisten. Ziel ist es, genügend ausgebildete Soldat:innen in Reserve (Miliz) zu halten.
Dauer und Ablauf
Der Grundwehrdienst dauert in der Regel sechs Monate. Er beginnt mit einer etwa achtwöchigen Basisausbildung (Militärgrundausbildung), in der Disziplin und Basis-Fertigkeiten vermittelt werden. Anschließend folgt der Einsatz in der zugeteilten Einheit. In dieser Zeit nehmen Soldat:innen an Manövern, Übungen und Lehrgängen teil. Der Ablauf ist sehr strukturiert: Nach der Rekruteneinkleidung und Grundausbildung folgt die Zuteilung zu Ausbildungseinheiten (Kompanien, Batterien etc.), wo weitere Spezialausbildung erfolgt.
Ausbildungsinhalte
Während der Basisausbildung lernen Rekrut:innen marschieren, schießen, arbeiten im Team und erhalten eine Wehrkunde-Grundausbildung. Weitere Inhalte sind Sanitätsgrundlagen, Waffenkunde und der Umgang mit Kommunikationstechnik. Nach Abschluss des Grundwehrdienstes können interessierte Absolvent:innen an Freiwilligen- oder Milizübungen teilnehmen, um ihre Fähigkeiten zu vertiefen.
Dienstbekleidung und Ausrüstung
Vom ersten Tag an erhält jede Soldat:in die dafür vorgesehene Bundesheer-Uniform. Dazu gehören typischerweise:
- Kampfanzug (Anzug 75): Olivgrüne Tarnuniform für Ausbildung und Gefechtsdienst.
- Ausgangsuniform (Anzug 03): Grüne Parade- bzw. Ausgehuniform für besondere Anlässe.
- Schuhe und Stiefel: Kampfstiefel für den Übungsbetrieb und Lederschuhe für den Ausgehanzug.
- Spezialausrüstung: Helm, Schutzwesten, Rucksack, Schlafsack, Zelt und persönliche Ausrüstung je nach Verwendung.
Zusätzlich verzichten Soldat:innen während des Dienstes größtenteils auf eigene, zivile Kleidung; sie durften erst nach der zweiten Ausbildungswoche die Kaserne in Uniform verlassen, eigene Zivilkleidung wird daher nur begrenzt benötigt .
Vergütung und Geldleistungen
Während des Grundwehrdienstes erhalten Wehrdienstleistende eine monatliche Grundvergütung. Diese beträgt 317,11 € (Stand 2024, nach Heeresvergütungsgesetz). Zusätzlich bekommen Soldat:innen mit Dienstgrad Zulagen: ab Gefreiter 77,74 €; ab Korporal 97,18 €; ab Zugsführer 116,28 €. Wer eine Familie unterhält, kann Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt haben, und unter bestimmten Voraussetzungen gibt es weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Fahrtkostenzuschuss oder Gesundheitsvorsorge). Gehalt und Zulagen sind steuerfrei.
Untauglichkeit und Befreiung
Bereits vor dem Dienst (bei der Stellung) wird die physische und psychische Tauglichkeit geprüft. Fällt das Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung negativ aus, kann jemand als untauglich oder voraussichtlich untauglich eingestuft werden. Wer endgültig als untauglich beurteilt wird, muss weder Grundwehrdienst noch Zivildienst leisten. In „vorübergehend untauglich“-Fällen wird in der Regel ein späterer Nachtest geplant. Wer dagegen als „tauglich“ oder „teiltauglich“ gilt, ist verpflichtet, den Dienst entweder als Wehrdienst zu leisten oder im Zivildienst tätig zu werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Grundwehrdienst
Wer muss Grundwehrdienst leisten?
Grundwehrdienst müssen alle männlichen österreichischen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren ableisten, wenn sie nach der Stellung als tauglich eingestuft werden. Frauen können den Dienst freiwillig absolvieren. Bestimmte Personen sind befreit oder können Verschiebung beantragen (z.B. bei Studium).
Wie lange dauert der Grundwehrdienst?
Der gesetzliche Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Die ersten Wochen sind als Basisausbildung (Mil.-Grundeinheit) festgelegt, danach folgen übliche Militärausbildungen und Übungen.
Wie viel verdient man beim Grundwehrdienst?
Die monatliche Grundvergütung beträgt derzeit rund 317 €. Hinzu kommen Dienstgradzulagen: z.B. bekommen Gefreite +78 €, Korporale +97 € und Zugsführer +116 € extra pro Monat. Die Bezüge sind steuerfrei. Zusätzlich kann – je nach persönlicher Situation – Unterhalt gezahlt oder Fahrtkosten ersetzt werden.
Welche Bekleidung/Ausrüstung erhält man im Bundesheer?
Im Grundwehrdienst stellt das Bundesheer die komplette Dienstkleidung und Ausrüstung. Dazu gehören unter anderem die grüne Tarnuniform (Kampfanzug), eine Paradeuniform, Kampfstiefel, Werkzeug und Übernachtungsausrüstung. Zivilkleidung darf man meist erst nach einigen Wochen in der Kaserne tragen .
Was passiert, wenn man als untauglich eingestuft wird?
Fällt man im Stellungstest als untauglich für den Dienst aus, ist man von der Verpflichtung zum Grundwehrdienst befreit. Man muss dann auch keinen Zivildienst ableisten. Bei „vorübergehend untauglich“ kann ein Nachtest folgen. Bei tauglich wird man ordnungsgemäß einberufen.
Quellen
- Grundwehrdienst beim Bundesheer – Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV)
- Dauer des Grundwehrdienstes – oesterreich.gv.at
- Geldleistungen beim Grundwehrdienst – oesterreich.gv.at
- Stellung und Tauglichkeitsprüfung beim Bundesheer – karriere.bundesheer.at
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