Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für bis zu zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Während dieser Zeit erhalten sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes und sind sozialversichert. Voraussetzungen sind unter anderem eine mindestens sechsmonatige durchgehende Beschäftigung bei der/dem aktuellen Arbeitgeber:in und eine schriftliche Vereinbarung über die Bildungskarenz.

Aktuelle Updates zur Bildungskarenz

Die Abschaffung der Bildungskarenz gilt nicht sofort! – Arbeiterkammer 2025

Aktuell gibt es politische Bestrebungen, die Bildungskarenz im Rahmen von Sparmaßnahmen abzuschaffen. Die Verhandler:innen von FPÖ und ÖVP haben am 16. Jänner 2025 ihre Budgetpläne vorgestellt, die unter anderem die Streichung der Bildungskarenz vorsehen. Genauere Informationen liegen derzeit noch nicht vor, und eine Abschaffung kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage, und Anträge können weiterhin gestellt werden.

Stichtag und Übergangsfristen für die Bildungskarenz 2025

Ein konkretes Datum für die Abschaffung steht noch nicht fest. Finanzminister Gunter Mayr prognostiziert eine Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2025. Sobald genaue Details bekannt gegeben werden und das entsprechende Gesetz im Nationalrat verabschiedet wurde, informieren wir Sie umgehend.

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Wichtige Fragen rund um die Abschaffung:

Sie sind bereits in Bildungskarenz?

Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass die Abschaffung nicht rückwirkend gelten kann. Wenn Sie aktuell in Bildungskarenz sind, sollten Ihre bewilligten Anträge gültig bleiben.

Sie planen Ihre Bildungskarenz im Jahr 2025?

Für Personen, die eine Bildungskarenz planen, ist es ratsam, zeitnah zu handeln. Das Arbeitsmarktservice betont, dass der Rechtsanspruch auf Bildungskarenz so lange besteht, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, was noch einige Monate dauern könnte. Es wird empfohlen, geplante Vereinbarungen mit dem/der Arbeitgeber:in zu überprüfen und gegebenenfalls Zusatzklauseln aufzunehmen, um sich abzusichern. Die Arbeiterkammer empfiehlt eine Klausel in die Bildungskarenz-Vereinbarung hinzufügen: Die Bildungskarenz kann nur stattfinden, wenn das Weiterbildungsgeld ausbezahlt werden kann.

Die Comenius Akademie steht Ihnen in dieser unsicheren Zeit beratend zur Seite. Als österreichischer Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung bieten wir eine Bildungskarenz-Garantie und unterstützen Sie individuell bei der Planung und Umsetzung Ihrer Weiterbildung. Unsere Online-Kurse sind zu 100% mit den Anforderungen der Bildungskarenz kompatibel und können flexibel gestartet werden. Zudem beraten wir Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten und begleiten Sie persönlich vom Erstgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Kurses.

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Kann die Elternkarenz frühzeitig beendet werden?

Zudem besteht die Möglichkeit, eine Elternkarenz vorzeitig zu beenden, um eine Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Jedoch nur wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin auch zustimmt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Für detaillierte Informationen hierzu stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wird die Bildungsteilzeit auch abgeschafft?

Während der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % bzw. um maximal 50 % und bilden sich weiter. Ob auch die Bildungsteilzeit reformlos abgeschafft wird, ist derzeit nicht bekannt.

Informationsstand: Jänner 2025