Die Bildungskarenz neu ist in Österreich als Instrument zur beruflichen Weiterentwicklung konzipiert. Diese Chance sollte auch Eltern offenstehen. Viele Mütter und Väter kennen kaum ihre Möglichkeiten und wissen nicht, dass sie von der Elternkarenz in die Bildungskarenz/Weiterbildungszeit starten können. In diesem Beitrag klären wir Sie auf und beantworten Ihre Fragen.

Was sich ab 2026 ändert: Die neue Weiterbildungszeit

Ab 1. Jänner 2026 wird die bisherige Bildungskarenz durch die neue Weiterbildungszeit ersetzt. Diese bringt einige wichtige Änderungen mit sich, besonders für Eltern, die sich nach der Karenz weiterbilden möchten:

Aktueller Rechtsstand & Änderungen (laut Sozialministerium)

  1. Direkter Anschluss an Elternkarenz künftig nicht erlaubt
    Im Gesetzesentwurf zur neuen Weiterbildungszeit (die die Bildungskarenz ablösen soll) ist vorgesehen, dass ein direkter Übergang von Elternkarenz zur Weiterbildungszeit künftig nicht mehr möglich sein wird. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit sollen mindestens 26 Wochen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber liegen. Auch die Arbeiterkammer erwähnt diese 26-Wochen-Regelung als Mindestabstand. Arbeiterkammer

  2. Übergangsfristen & Voraussetzungen
    Für Personen, die bereits vor gewissen Fristen Vereinbarungen getroffen haben, gelten Ausnahmen, z. B. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bis Ende Februar 2025 und Bildungsmaßnahmen, die bis 31. Mai 2025 beginnen. Aber diese Übergangsregelungen gelten nur für das alte System der Bildungskarenz bzw. Weiterbildungsgeld. Für das neue Modell müssen die dann geltenden Voraussetzungen erfüllt sein (noch in Begutachtung bis 29. September)

Jetzt von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit?

Wer aktuell noch in Elternkarenz ist, hat keinen sicheren Anspruch mehr, direkt in eine klassische Bildungskarenz/Weiterbildungzeit überzugehen (mit Förderung), denn das System ist abgeschafft bzw. wird reformiert. Dazwischen muss eine Beschäftigungsphase von 26 Wochen liegen. Viele Details des neuen Modells sind noch nicht gesetzlich fixiert, sie befinden sich derzeit in der Begutachtungsphase. Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf. Die endgültige Rechtslage steht noch nicht fest, da der Entwurf derzeit geprüft wird. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 29. September 2025. Hier weitere Informationen zur Weiterbildungszeit nachlesen.

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