In Österreich fragen sich viele Schüler:innen: Kann man bei der Polizei ein Praktikum machen? Leider gibt es kein reguläres Schülerpraktikum in einer Polizeiinspektion. Dennoch existieren Alternativen: Das Bundesministerium für Inneres (BMI) bietet ein mehrmonatiges Kurzpraktikum (auch Ferialpraktikum genannt) an[1], und bei speziellen Informationsveranstaltungen wie den „Blaulichttagen“ kann man einen Einblick in den Beruf von Polizist:innen gewinnen[2]. Detaillierte Infos zur Polizei-Ausbildung und -Bewerbung findest du hier.
- Möglichkeiten für ein Praktikum bei der Polizei
- Kurzpraktikum (Ferialpraktikum) im Innenministerium
- Praxisphasen in der Polizeiausbildung
- Blaulichttage und Schnuppertage
- Bewerbung und Voraussetzungen
- FAQ
Möglichkeiten für ein Praktikum bei der Polizei
Ein reguläres Schülerpraktikum in einer Polizeiinspektion ist in Österreich nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es andere Möglichkeiten zur Berufsorientierung. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) veranstaltet jährlich ein mehrmonatiges Kurzpraktikum (Ferialpraktikum)[1], über das wir im nächsten Abschnitt berichten. Offiziell offen für alle ist auch der Zugang zu den sogenannten Blaulichttagen der Polizei: Diese zweitägigen Schnuppertage werden in allen Landespolizeidirektionen angeboten und ermöglichen einen realistischen Einblick in den Polizeialltag[2]. Dabei lernen Schulabgänger:innen Ausrüstung, Einsatztaktiken und typische Aufgaben der Exekutive kennen. Eine weitere Möglichkeit sind Online-Informationsformate wie der „Blaulicht-Talk“, in dem man live Fragen an Polizist:innen stellen kann.
Kurzpraktikum (Ferialpraktikum) im Innenministerium
Das Kurzpraktikum im Innenministerium ist ein speziell für Schüler:innen und Studierende während der Ferien eingerichtetes Praktikum. Bewerben kann man sich mit Lebenslauf, Motivationsschreiben, Schul- oder Studienabschluss und Nachweis über die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen entsprechenden Arbeitsmarktzugang[1]. Voraussetzung ist normalerweise mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Matura oder Lehre). Die Bewerbung muss bis spätestens 31. März eingereicht werden, damit man für ein Praktikum in den Sommermonaten ins Auswahlverfahren kommt[1]. Wird die Bewerbung angenommen, absolvieren die Praktikant:innen ein maximal dreimonatiges Praktikum im BMI[1]. Vorher sind außerdem ein Eignungstest und eine Sicherheitsüberprüfung nötig[1]. Ziel ist es, die Behördenarbeit kennenzulernen und Einblicke in verschiedene Einsatzbereiche zu gewinnen.
Praxisphasen in der Polizeiausbildung
Schüler:innen der Polizeigrundausbildung durchlaufen bereits während der Ausbildung zwei gezielte Praxisphasen. Nach dem ersten Jahr dürfen angehende Polizist:innen – neben dem theoretischen Unterricht – in einer Polizeiinspektion mitarbeiten, um dort praktische Erfahrungen zu sammeln[4]. Insgesamt gliedert sich die zweijährige Ausbildung in mehrere Phasen: eine Basisausbildung (12 Monate), ein erstes Berufspraktikum (3 Monate), eine Vertiefungsausbildung (5 Monate) und ein zweites Berufspraktikum (4 Monate)[3]. Diese einzelnen Schritte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Ausbildungsabschnitt | Dauer |
---|---|
Basisausbildung | 12 Monate |
Berufspraktikum I | 3 Monate |
Vertiefungsausbildung | 5 Monate (inkl. Dienstprüfung) |
Berufspraktikum II | 4 Monate |
Blaulichttage und Schnuppertage: Kann man bei der Polizei ein Praktikum machen?
Die Polizei veranstaltet regelmäßig Orientierungstage (sogenannte „Blaulichttage“) für Berufseinsteiger:innen und Interessierte. An diesen zwei- bis dreitägigen Schnuppertagen erhalten Besucher:innen einen praxisnahen Einblick in Polizeiausbildung und -alltag. Laut offizieller Seite handelt es sich um eine „2-tägige Berufsorientierung bei der Polizei“[2]. Dabei können Teilnehmende etwa Bildungszentren besichtigen, Polizeidienststellen und Ausrüstungsgegenstände kennenlernen sowie Gespräche mit erfahrenen Polizist:innen führen[2]. Die Termine und Anmeldungen werden auf der Website der Polizeikarriere rechtzeitig veröffentlicht.
Bewerbung und Voraussetzungen
Für ein Praktikum beim BMI muss man die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen unbefristeten Arbeitsmarktzugang besitzen. Bewerber:innen müssen außerdem über gute Deutschkenntnisse verfügen und einen einwandfreien Leumund nachweisen können. Die Bewerbung erfolgt elektronisch an eine zentrale E-Mail-Adresse des Innenministeriums und umfasst Lebenslauf, Motivationsschreiben sowie Zeugniskopien[1]. Für eine Ausbildungsstelle bei der Polizei (späterer Dienstantritt) gelten ähnliche Anforderungen: Auch hier ist die österreichische Staatsbürgerschaft Pflicht[4]. Ferner finden Bewerber:innen bei der Comeniusakademie nützliche Tipps zur Bewerbung bei der Polizei.
FAQ
Kann man als Schüler:in ein reguläres Praktikum bei einer Polizeiinspektion machen?
Nein, die Polizei bietet in Österreich kein klassisches Schülerpraktikum an. Berufliche Einblicke erhält man stattdessen durch spezielle Programme: Zum Beispiel die zweitägigen Blaulichttage oder das Sommer-Kurzpraktikum beim Innenministerium.
Was ist das Kurzpraktikum (Ferialpraktikum) im Innenministerium?
Das Kurzpraktikum des BMI ist ein bezahltes Praktikum für Schüler:innen und Studierende in den Sommermonaten. Es dauert maximal drei Monate; der genaue Zeitraum ergibt sich nach erfolgreicher Bewerbung bis 31. März[1]. Während des Praktikums werden die Teilnehmenden in verschiedenen Abteilungen des Ministeriums eingesetzt und bekommen Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation.
Wie und bis wann bewerbe ich mich für das Kurzpraktikum?
Die Bewerbung für das Kurzpraktikum erfolgt beim Innenministerium. Man reicht Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse und Staatsbürgerschaftsnachweis schriftlich – meist per E-Mail – ein. Die Unterlagen müssen bis spätestens 31. März beim BMI eingelangt sein[1], um für das Sommerprogramm berücksichtigt zu werden. Anschließend entscheidet ein Auswahlverfahren, welche Bewerber:innen aufgenommen werden.
Wer kann sich für das Kurzpraktikum bewerben?
Im Prinzip können sich alle jungen Menschen bewerben, die mindestens einen mittleren Schulabschluss (Matura oder Lehre) oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können. Wichtig sind außerdem österreichische Staatsbürgerschaft (oder ein entsprechender Arbeitsmarktzugang) und gute Deutschkenntnisse. Bewerber:innen dürfen nicht vorbestraft sein. Die genannten Voraussetzungen gelten analog auch für die spätere Polizeiausbildung[4].
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Quellen:
[1] Sicherheitsverwaltung.gv.at – Kurzpraktikum (Ferialpraktikum) (BMI)
[2] Polizeikarriere.gv.at – Specials: Blaulichttage
[3] Polizeikarriere.gv.at – Karriere (Polizeiausbildung)
[4] Kinderpolizei.at – Ausbildung (Grundausbildung zur Polizistin/zum Polizisten)