Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für bis zu zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Während dieser Zeit erhalten sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes und sind sozialversichert. Voraussetzungen sind unter anderem eine mindestens sechsmonatige durchgehende Beschäftigung bei der/dem aktuellen Arbeitgeber:in und eine schriftliche Vereinbarung über die Bildungskarenz.
Aktuelle Updates zur Bildungskarenz
06. März 2025
Fahrplan zur Abschaffung der Bildungskarenz veröffentlicht
- Neuantritte bis zum 31.03.2025 bleiben möglich
- Neuantritte zwischen 01.04.2025 und 31.05.2025 sind nur möglich, sofern die Arbeitgeber-Vereinbarung zum 28.02. bereits unterschrieben wurde.
- Neuantritte nach dem 31.05.2025 sind nicht möglich
Für bereits genehmigte und angetretene Bildungskarenzen besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Weitere Informationen zur Bildungsteilzeit sind am Ende des Artikels zu finden.
Zu offenen Fragen und Ihrem ganz persönlichen Bildungskarenz-Antritt beraten wir Sie gerne schriftlich ([email protected]) und telefonisch: +436703086442
20. Februar 2025
Neue Koalitionsgespräche & mögliche „Bildungskarenz-Light“
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP haben nun SPÖ und ÖVP offizielle Gespräche zur Bildung einer neuen Regierung aufgenommen. In den laufenden Koalitionsverhandlungen steht auch die Zukunft der Bildungskarenz auf der politischen Agenda.
Erste Berichte deuten darauf hin, dass ein Kompromiss gesucht wird, der eine Reform anstelle einer vollständigen Streichung vorsieht. Dafür sollen 150 Mio. Euro budgetiert werden.
Bis zur finalen Regierungsbildung und einer möglichen Gesetzesänderung bleibt die derzeitige Regelung zur Bildungskarenz unverändert. Anträge können weiterhin gestellt werden. Wir halten euch über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
13. Februar 2025
FPÖ und ÖVP: Koalitionsverhandlungen sind gescheitert.
Die politischen Pläne zur Abschaffung der Bildungskarenz stehen nun auf wackeligen Beinen. Am 12. Februar 2025 ist bekannt geworden: Die Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP sind gescheitert.
Für die Bildungskarenz bedeutet dies, dass die geplanten Sparmaßnahmen – darunter auch die Abschaffung der Bildungskarenz – vorerst nicht umgesetzt werden können. Da für eine Gesetzesänderung eine stabile Regierungsmehrheit im Nationalrat notwendig ist, bleibt unklar, ob und wann eine Abschaffung oder Reform tatsächlich erfolgen wird. Solange keine neue Regierung gebildet wird und kein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, bleibt die aktuelle Regelung zur Bildungskarenz aufrecht.
16. Jänner 2025
Die Abschaffung der Bildungskarenz gilt nicht sofort! – Arbeiterkammer 2025
Aktuell gibt es politische Bestrebungen, die Bildungskarenz im Rahmen von Sparmaßnahmen abzuschaffen. Die Verhandler:innen von FPÖ und ÖVP haben am 16. Jänner 2025 ihre Budgetpläne vorgestellt, die unter anderem die Streichung der Bildungskarenz vorsehen. Genauere Informationen liegen derzeit noch nicht vor, und eine Abschaffung kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage, und Anträge können weiterhin gestellt werden.
Stichtag und Übergangsfristen für die Bildungskarenz 2025
Ein konkretes Datum für die Abschaffung steht noch nicht fest. Sobald genaue Details bekannt gegeben werden und das entsprechende Gesetz im Nationalrat verabschiedet wurde, informieren wir Sie umgehend.
Wichtige Fragen rund um die Abschaffung:
Sie sind bereits in Bildungskarenz?
Für bereits genehmigte und angetretene Bildungskarenzen besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch.
Sie planen Ihre Bildungskarenz im Jahr 2025?
Für Personen, die eine Bildungskarenz planen, ist es ratsam, zeitnah zu handeln. Das Arbeitsmarktservice betont, dass der Rechtsanspruch auf Bildungskarenz so lange besteht, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Es wird empfohlen, geplante Vereinbarungen mit dem/der Arbeitgeber:in zu überprüfen und gegebenenfalls Zusatzklauseln aufzunehmen, um sich abzusichern. Die Arbeiterkammer empfiehlt eine Klausel in die Bildungskarenz-Vereinbarung hinzufügen: Die Bildungskarenz kann nur stattfinden, wenn das Weiterbildungsgeld ausbezahlt werden kann.
Die Comenius Akademie steht Ihnen in dieser unsicheren Zeit beratend zur Seite. Als österreichischer Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung bieten wir eine Bildungskarenz-Garantie und unterstützen Sie individuell bei der Planung und Umsetzung Ihrer Weiterbildung. Unsere Online-Kurse sind zu 100% mit den Anforderungen der Bildungskarenz kompatibel und können flexibel gestartet werden. Zudem beraten wir Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten und begleiten Sie persönlich vom Erstgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Kurses.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich jetzt weiterzubilden, und profitieren Sie von unserer Expertise. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie sich Ihre berufliche Zukunft durch gezielte Weiterbildung.
Kann die Elternkarenz frühzeitig beendet werden?
Zudem besteht die Möglichkeit, eine Elternkarenz vorzeitig zu beenden, um eine Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Jedoch nur wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin auch zustimmt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Für detaillierte Informationen hierzu stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wird die Bildungsteilzeit auch abgeschafft?
Während der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % bzw. um maximal 50 % und bilden sich weiter. Anträge auf Bildungsteilzeitgeld für Zeiträume bis 31.03.2025 sind weiterhin möglich. Anträge auf Bildungsteilzeitgeld für Zeiträume von 01.04.2025 bis 31.05.2025 werden (wie im Fall des Weiterbildungsgeldes) nur dann bewilligt, wenn die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit mit dem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin spätestens mit 28.02.2025 getroffen wurde. Die Weiterbildungsmaßnahme muss bis spätestens bis 31.05.2025 beginnen.
Informationsstand: März 2025