Im Rahmen der Bildungskarenz können Sie eine Weiterqualifizierung oder Ausbildung in Anspruch nehmen und sich während dem vereinbarten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Die Dauer der Bildungskarenz kann variieren, zwischen zwei und zwölf Monaten. Bildungskarenz für Lehrer und Lehrerinnen wird immer beliebter. Sinnvoll ist, wenn Sie Ihre Bildungskarenz so ausrichten, dass Sie sie in Ihrer Karriere voranbringen kann und diese auch am Arbeitsmarkt benötigt wird. Für Sie als Arbeitnehmer:in besteht jedoch keine Informationspflicht gegenüber Ihren Arbeitgeber:innen, wofür die Karenz verwendet wird.
Bildung als Schlüssel zum Erfolg
Als Lehrer:in stehen Ihnen nicht nur im Rahmen der pädagogischen Hochschule Weiterbildungsangebote zur Verfügung, sondern Sie haben die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen. Sie können Ihre fachlichen Fähigkeiten erweitern. Lebenslanges Lernen ist besonders für Lehrer:innen ein wichtiges Thema. Hinter lebenslangem Lernen steckt die Idee, dass Menschen sich ständig neues Wissen aneignen sollen. Gerade im Lehrberuf können unterschiedliche Wissensbereiche interessant und für den Alltag hilfreich sein. Durch die Bildungskarenz schaffen Sie sich Freiraum für Ihre Zusatzqualifikationen, ohne dass der Schulalltag darunter leidet. Lebenslanges Lernen unterstützt auch Lehrer:innen mit sozialen Veränderungen und Herausforderungen in der Schule besser umzugehen.
Bildungskarenz für Lehrer:innen – Lehrgang Certified E-Learning Manager-/in
Der Lehrgang Certified E-Learning Manager/-in vermittelt das erforderliche Wissen, um Lernziele zu formulieren, Zielgruppenanalysen durchzuführen und professionelle Seminarkonzepte zu erstellen. E-Learning bietet Lernenden zahlreiche Vorteile. Die Lerninhalte können ortsunabhängig bearbeitet werden, da sie auf den jeweiligen Lernplattformen online jederzeit zur Verfügung stehen. Besonders Lehrpersonal an Schulen oder Hochschulen bilden sich gezielt zum/zur E-Learning Manager/-in weiter. Nutzen Sie Ihre Bildungskarenz für eine anwendungsorientierte Weiterbildung, um sicher und kompetent im Umgang mit der Durchführung und Erarbeitung von E-Learning Projekten zu werden.
Nach Absolvierung des Lehrgang Certified E-Learning Manager/-in
- haben Sie ein theoretisches Verständnis von Lernen und Lernmethoden
- haben Sie die Fähigkeit Lerninhalte effektiv zu entwickeln und einzusetzen
- sind Sie routiniert beim Einsatz von Technologien und Online-Tools
- wissen Sie, wie Qualitätssicherung im E-Learning funktioniert und verstehen die Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz in der Bildung
- besitzen Sie ein umfassendes Verständnis von Prinzipien des Designs, Learning Content-Management-Systemen (LCMS) und Gamification auf Moodle
- haben Sie abwechslungsreiche anwendungsorientierte Übungen im Bereich E-Learning erfolgreich gemacht
- sind Sie in der Lage E-Learning-Projekte zu konzipieren, durchzuführen und zu steuern
- sind sicher und kompetent in der Durchführung von E-Learning-Projekten
- haben Sie eine fundierte Ausbildung zum/zur E-Learning Manager:in erworben
- sind Sie befähigt eine externe ISO-Zertifikationsprüfung durch Austrian Standards abzulegen.
Bildungskarenz für Lehrer:innen
Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für Bildungskarenz. Mit der Ausnahme, dass Sie Vertragslehrer:in und kein Beamter oder keine Beamtin sind, das heißt Sie sind nicht pragmatisiert. Das Dienstverhältnis muss der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Mit ihren Arbeitgeber:innen vereinbaren Sie Bildungskarenz, setzen den Zeitrahmen fest (zwei bis zwölf Monate), wählen Ihre Weiterbildung und beantragen dann Ihr Weiterbildungsgeld beim AMS. Hier können Sie die Höhe Ihres Weiterbildungsgeldes berechnen. Der Leistungsnachweis der gewählten Bildungsmaßnahme beträgt mindestens 20 Stunden pro Woche, mindestens 16 Stunden pro Woche, falls Sie keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 7 Jahren haben. Das Institut für Fernlehrgänge muss gewährleisten, dass das bestätigte Stundenausmaß auch über einen „seminaristischen Kursanteil“ von mindestens 25 % verfügt. Unsere Fernlehrgänge erfüllen diese Anforderung. Dieser seminaristische Anteil ist für Sie verpflichtend.
Flexible Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrer:innen in der Bildungskarenz
Es ist immer sinnvoll, sich weiterzubilden, Sie wachsen an Herausforderungen und profitieren beruflich und persönlich. Als Lehrkraft können Sie Ihre fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Während einer Aus- oder Weiterbildung können Lehrer:innen ihr Wissen nicht nur erweitern, sondern neue Impulse aufgreifen, durch die sie dann den Unterricht abwechslungsreicher im Bereich E-Learning gestalten können. Die Auszubildenden erhalten neue Einblicke und können von den Lehrpersonen sogar besser erreicht werden. Weiterbildung bereichert die eigene Bildungslaufbahn und die der Schüler und Schülerinnen.
Als zertifizierter Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung sind unsere Online-Kurse österreichweit anerkannt. Als Lehrer oder Lehrerin haben Sie Möglichkeit bis zu 12 Monate Bildungskarenz zu beanspruchen und dabei von unseren Kursen zu profitieren. Nutzen Sie die Bildungskarenz als Chance und genießen Sie unsere flexiblen Online-Kursangebote. Lernen Sie dort, wo Sie sind, im In- oder Ausland. Sie werden durchgehend von geschulten Expert:innen betreut, lernen im Selbststudium und seminaristisch mit Betreuung am Online Campus und mit den Skripten. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Tutor:innen jederzeit zur Verfügung.
Ausgewählte Kurse – Bildungskarenz für Lehrer und Lehrerinnen
Als Lehrer:in können Sie während der Bildungskarenz Ihr Fachwissen erweitern, neue Lernmethoden kennenlernen oder sich beruflich umorientieren. Die Möglichkeiten stehen Ihnen offen. Hier können Sie durch unseren Kurskatalog blättern. Einige unserer Online-Kurse finden Sie in dieser Auflistung:
- Certified E-Learning Manager/-in
- Social Skills im beruflichen Kontext
- Spanisch
- Englisch
- Ernährungstrainer:in
Berufsgruppen mit Anspruch auf Bildungskarenz
Vertragsbedienstete haben Anspruch auf Bildungskarenz, sofern sie nach bundes- oder landesgesetzlichen Regeln (vergleichbar mit AVRAG), beschäftigt sind. Anwälte und Anwältinnen können auch in Bildungskarenz gehen, wenn ein Angestelltenverhältnis (Anspruch auf Arbeitslosengeld) vorliegt.
Bildungskarenz für Saisonarbeiter:innen ist ebenso möglich. Für diese Berufsgruppen gilt, dass die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses drei Monate ohne Unterbrechung sein muss. Vor Antritt der Bildungskarenz muss innerhalb von vier Jahren ein befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten zu demselben Arbeitgeber zu derselben Arbeitgeberin vorliegen.
Bildungskarenz für Ärzte und Ärztinnen ist möglich, allerdings nur für vertragsbedienstete Ärztinnen und Ärzte.
Für diese folgenden Berufsgruppen (in einem Angestelltenverhältnis mit Anspruch auf Arbeitslosengeld) gelten keine besonderen Bedingungen, es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Bildungskarenz: Bildungskarenz für Bürokauffrau oder Bürokaufmann, Angestellte im Einkauf, Handel oder Verwaltung, Architekt:innen, Arbeiter:innen, Kindergartenpädagog:innen, Angestellte in Medienunternehmen, Friseur:in, …
Berufsgruppen ohne Anspruch auf Bildungskarenz
Selbstständige, Beamte und Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld.
Bildungsteilzeit für Lehrer und Lehrerinnen
Informieren Sie sich hier, wie Sie als Lehrer:in in die Bildungsteilzeit wechseln können. Sie bilden sich weiter, reduzieren allerdings Ihre Arbeitszeit.