Immer mehr Arbeitnehmer:innen wechseln in die Bildungsteilzeit. Sie ergreifen in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung und reduzieren gleichzeitig die Arbeitszeiten. Erfahren Sie hier alles zu den Voraussetzungen, Bezügen und Rechten.
Was ist eine Bildungsteilzeit?
Während der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % bzw. um maximal 50 % und bilden sich weiter. Als „Lohnersatz“ beziehen Sie Bildungsteilzeitgeld, vorausgesetzt Sie erfüllen alle Anforderungen. Die Wahl der Aus- oder Weiterbildung muss berufsbezogen sein und sich klar von Hobbykursen abgrenzen lassen. Sie haben allerdings keinen gesetzlichen Anspruch, Sie benötigen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin.
- Arbeitszeit: mindestens 10 Stunden pro Woche
- Aufwand der Weiterbildung: mindestens 10 Stunden pro Woche
- Dauer der Bildungsteilzeit: mindestens 4 Monate bzw. maximal 2 Jahre (innerhalb einer zeitlichen Periode von 4 Jahren zu konsumieren)
- Sie zeigen Eigeninitiative.
- Sie eignen sich neue Qualifikationen und Fachkenntnisse an.
- Sie vereinbaren Ihre Arbeitszeit mit Weiterbildung im In- oder Ausland.
- Sie beziehen Einkommen und Bildungsteilzeitgeld.
- Sie bleiben weiterhin vollversichert.
- Sie halten Kontakt mit Ihren Kolleg:innen und dem Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Bildungsteilzeit?
- Anspruch auf Arbeitslosengeld und vollversicherungspflichtig
- Beschäftigung von mindestens 6 Monate bei/m gleiche/n Arbeitgeber:in mit der gleichen Arbeitszeit pro Woche
- Schriftliches Einverständnis des/r Arbeitgeber:in
- Absolvierung einer berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildungen im In- oder Ausland (mindestens 10 Wochenstunden; Studium: Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder Abschlussarbeiten)
- Der seminaristische Anteil bei Online-Kursen in der Bildungsteilzeit beträgt mindestens 25 % der Gesamtlernleistung.
- Die Lern- und Übungszeiten bei Online-Kursen in der Bildungsteilzeit beträgt maximal 75 % der Gesamtlernleistung.
- Nachweis der Bildungsmaßnahme
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in der Bildungsteilzeit?
Jeder unserer Online-Kurse erfüllt garantiert die Voraussetzungen für Bildungsteilzeit. Werfen Sie einen Blick in unser ausführliches Kursprogramm und bilden Sie sich in den Bereichen Rechnungs- und Finanzwesen, Betriebswirtschaft, Personalwesen, Sprachen, Gesundheit & Leben, EDV etc. weiter.
- Berufliche Aus- und Weiterbildung im In- oder Ausland
- Freizeit- oder Hobbykurse werden nicht anerkannt
Sie müssen gegenüber dem AMS, der auszahlenden Stelle des Bildungsteilzeitgeldes, einen Bildungsnachweis erbringen. Dieser wird Ihnen von der Bildungseinrichtung ausgestellt. Somit bestätigen Sie, dass Sie eine Aus- oder Weiterbildung von mindestens 10 Wochenstunden besuchen.
Wie viel Geld bekommt man in der Bildungsteilzeit?
Sie erhalten Bildungsteilzeitgeld. Für jede Arbeitsstunde, die Sie pro Woche reduzieren, erhalten Sie € 1,00 pro Tag (Stand 2024).
- Wenn Sie von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren, erhalten Sie monatlich € 300,00 (bei 30 Tagen im Kalendermonat) Bildungsteilzeitgeld.
- Wenn Sie von 40 auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, erhalten Sie monatlich € 600,00 (bei 30 Tagen im Kalendermonat) Bildungsteilzeitgeld.
Wie beantragen Sie das Bildungsteilzeitgeld?
- über Ihr eAMS-Konto.
- Haben Sie noch kein eAMS-Konto? Eine Aktivierung ist über finanzonline möglich.
- Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Welche Formulare benötigen Sie zur Beantragung?
- Bildungsteilzeit-Vereinbarung
- Antrag auf Bildungsteilzeitgeld
- Nachweis der Bildungsmaßnahme
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Mehr- bzw. Überstunden: Laut Arbeiterkammer und AMS hat die Leistung von Mehrstunden keine negativen Auswirkungen auf den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, solange diese mit Zeitausgleich abgegolten werden. Die Leistung von Überstunden schadet allerdings dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld.
- Urlaubsanspruch: In der Bildungsteilzeit bleibt der Anspruch auf Urlaub bestehen, da Sie ja weiterhin im Unternehmen tätig sind.
- Krankheit: Wenden Sie sich im Falle einer Krankheit während der Bildungsteilzeit an Ihre zuständige AMS-Stelle und geben Sie Ihren Krankenstand bekannt. Falls Sie vor dem Antritt der Bildungsteilzeit einen Krankenstand melden, verändert sich das Ausmaß der Beschäftigung nicht. Bei längeren Krankenständen reduziert sich das Ausmaß der Bezüge über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
- Kann man die Bildungsteilzeit vorzeitig beenden? Ja, dies ist möglich, sollte aber mit dem Einverständnis des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beendet werden, ansonsten gefährden Sie Ihren Arbeitsplatz und den Anspruch auf Bezüge.
- Wechsel in die Bildungskarenz: Dies ist einmalig möglich.
- Auflösung des Dienstverhältnis durch den/die Arbeitgeber:in: In der Bildungsteilzeit besteht kein Schutz vor Kündigung. In diesem Fall erhalten Sie statt Bildungsteilzeitgeld Weiterbildungsgeld. Sofern Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.
Welche Förderung kommt für Sie in Frage?
Erfahren Sie hier alles zu staatlichen Fördermöglichkeiten in Österreich.
Beratung und weiterführende Informationen
Wir unterstützen Sie sehr gerne im Rahmen einer ausführlichen Bildungsberatung und finden gemeinsam den passenden Kurs für Sie!